Verspätete Mietzahlungen durch das Jobcenter können unbefristete Kündigungen des Mietverhältnisses zu Folge haben, so der BGH durch Urteil vom 29.06.2016
Verschulden des Mieters unbedeutend
Nach der Entscheidung des Gerichts träfe den Mieter zwar oftmals kein Verschulden, wenn das Jobcenter den Mietbeitrag zu spät entrichte. Dennoch sei dies im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter irrelevant, da es für den Ausspruch der Kündigung kein Verschulden durch den Mieter bedürfe. Wichtig sei einzig und allein, ob ein Fall der verspäteten Mietzahlung vorliege oder nicht, da Vermieter in Fällen verspäteter Zahlungen mit einem höheren Arbeits – und Verwaltungsaufwand konfrontiert seien, welcher auf Dauer nicht zugemutet werden könne.
Keine Verantwortungsübernahme durch das Jobcenter
Das Verschulden des Jobcenters bezüglich der unpünktlichen Mietzahlungen könne dem Mieter nach der Auffassung des Gerichts nicht zugerechnet werden. Eine Behörde, die Transferleistungen erbringe, werde nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters tätig, wenn sie für ihn die Miete an den Vermieter zahle.
– BGH Akz. VIII ZR 173/15 –
Die Empfehlung der Rechtsanwälte aus Neuss
Sollten Sie als Leistungsempfänger ebenfalls unter verspäteten Mietzahlungen durch das Jobcenter leiden, suchen Sie bitte zeitnah das Gespräch zu Ihrem zuständigen Sachbearbeiter auf und versuchen Sie gemeinsam zu ermitteln, warum es zu Verzögerungen bei der Überweisung kommt. Vielleicht können auf diese Weise die Ursachen beseitigt werden. Andernfalls kann es nützlich sein, schriftlich mit dem Vermieter zu vereinbaren, dass die Miete nicht spätestens am dritten Werktag entrichtet werden muss, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, bspw. Mitte des Monats.
Verantwortliche Anwälte der Chambers of Lions
In allen sozialrechtlichen Angelegenheiten steht Ihnen unsere Anwaltskooperation in Neuss zur Verfügung. Haben Sie bereits mietrechtliche Schwierigkeiten, kann Ihnen Rechtsanwältin Marina Afonasenko in Neuss weiterhelfen, welche Sie bei allen Fragen rund um das Mietrecht betreut.