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Telefonische Krankschreibung aufgrund von Coronavirus möglich

Ab sofort ist es möglich, sich bei einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt für bis zu sieben Tage krank schreiben zu lassen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband verständigten sich am Montag über eine solche Maßnahme während der Coronavirus-Krise. Die neue Regelung gelte zunächst für eine Dauer von vier Wochen.

Reaktion auf Coronavirus-Krise 

Der Coronavirus breitet sich rapide aus. Mittlerweile sind bereits alle Bundesländer betroffen und auch nach den ersten beiden Todesfällen in Nordrhein-Westfalen sei, so die Spekulation, der Höhepunkt der Epidemie noch nicht erreicht. Die aktuelle Anzahl von 1.139 infizierten steigt stetig an und gibt Anlass für Vorkehrungen gegen eine weitere Ausbreitung. So einigten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband am Montag über die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung, ohne dass ein ärztlicher Besuch in der Praxis notwendig sei. Wer unter leichten Atemwegserkrankungen leide, könne nach telefonischer Rücksprache mit seinem Arzt eine Krankschreibung von bis zu sieben Tagen erhalten.

Diese neue Regelung gilt ab sofort für eine Dauer von vier Wochen.

Ausnahmen: 

Die Maßnahme gelte zwar für Erkältungen und grippale Infekte, jedoch nicht für Patienten mit schwerer Symptomatik. Auch seien Menschen, die Kriterien des Robert-Koch-Instituts für einen Verdacht auf eine Infektion mit Covid-19 erfüllen, nicht von der neuen Regelung betroffen.