Schweigerecht

In den meisten Fällen fühlen sich Beschuldigte gezwungen auszusagen, um nicht verdächtig zu wirken. Dabei stehen Sie häufig unter dem Fragedruck der Ermittlungsbeamten und glauben, sie hätten keine Zeit zum Überlegen. Hierdurch werden jedoch oftmals Details preisgegeben, die zunächst unwichtig und harmlos wirken. Dabei sind es nicht selten genau diese Details, die das spätere Verfahren in eine bestimmte Richtung lenken, bzw. die das Ermittlungsverfahren überhaupt einleiten.

Auskunftsverweigerungsrecht

Sie sollten dringend beachten, dass sie zu keinem Zeitpunkt verpflichtet sind Angaben zur Sache zu machen. Weder gegenüber den Ermittlungsbehörden, noch gegenüber dem Gericht. Auch müssen sie keine Anhörungsfragebögen ausfüllen und zurückschicken. Lediglich Ihre Personalien müssen Sie angeben. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf dies zu keinem Verfahrenszeitpunkt gegen Sie verwendet werden.

Schränken Sie den Handlungsspielraum Ihres Strafverteidigers nicht unnötig durch Angaben ein, die Sie voreilig vorgenommen haben. Kontaktieren Sie so früh wie möglich Anwalt Mahir Özüdoğru und lassen Sie sich beraten. Nach gemeinsamer Klärung des Sachstandes und der Vereinbarung einer individuellen Taktik kann ohne Druck entschieden werden, ob Sie die Auskunft weiterhin verweigern oder Angaben zur Sache machen sollten.

Kündigung

Kündigung erhalten – was nun?

Nach dem Erhalt einer Kündigung vom Arbeitgeber eröffnen sich dem Arbeitnehmer viele Fragen. Lohnt es sich gegen die Kündigung eine Kündigungsschutzklage zu eröffnen? Besteht ein Anspruch auf Abfindung? Was passiert mit etwaigen bestehenden Überstunden und restlichen Urlaubstagen?

Ob eine Kündigung wirksam ist oder nicht, hängt von vielen einzelnen Faktoren ab. Die Kündigung kann sowohl an formalen als auch an materiellen Fehlern leiden. Diese sind häufig nur für eine rechtskundige Person erkennbar. Die Untersuchung der jeweiligen Kündigung durch einen Anwalt ist also in jedem Fall ratsam, da sonst die Gefahr besteht, dass sie eine unwirksame Kündigung akzeptieren, bestehende Ansprüche untergehen und eine aussichtsreiche Verhandlungsposition für eine Arbeitsplatzerhaltung bzw. eine Abfindung verlieren.

3 – Wochen – Frist bei Kündigung

Ob das Betreiben eines Kündigungsschutzprozesses für den Arbeitnehmer wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab. Es ist die Aufgabe des Anwalts die Chancen und Risiken für den Mandanten verantwortungsvoll und ehrlich abzuwägen. Das Wichtigste was Sie als Arbeitnehmer in erster Linie hierbei zu beachten haben ist, dass Ihnen nicht viel Zeit bleibt einen Anwalt mit der Betreuung Ihrer Angelegenheiten zu konsultieren. Es ist gesetzlich geregelt, dass der Kündigungsschutzprozess innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung mit der Kündigungsschutzklage einzuleiten ist. Lässt der Arbeitnehmer diese Frist verstreichen, so gilt die Kündigung grundsätzlich von Anfang an als rechtswirksam, auch wenn sie eigentlich unwirksam war. Diese Rechtsfolge trifft den Arbeitnehmer besonders hart, wenn die Chancen auf einen Gewinn im Kündigungsschutzprozess sehr hoch waren und er dadurch eine gute Verhandlungsbasis für eine Abfindung hatte. Außerdem können je nach Kündigungsgrund auch Sperrzeiten für den arbeitslos gewordenen Arbeitnehmer eintreten.

Anwalt Mahir Özüdoğru ist gerne bereit auch in Ihrem Fall die Chancen und Risiken im Kündigungsschutzprozess abzuwägen. Lassen Sie die 3 – Wochen – Frist nicht verstreichen und vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin. Gerne steht er Ihnen auch sofort, wenn notwendig noch an dem Tag, an dem Sie die Kündigung erhalten haben, für eine Besprechung zur Verfügung.

Welche Kündigungsarten gibt es?

Der Gesetzgeber hat drei verschiedene Arten von Kündigungsgründen vorgesehen:

  1. Personenbedingte Kündigung: die Gründe für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses liegen in der Person des Arbeitnehmers. Der häufigste Fall ist die Krankheit des Arbeitnehmers. Dieser Kündigungsgrund ist verschuldensunabhängig.
  1. Verhaltensbedingte Kündigung: Hier bedarf es eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers. Beispielhaft sei der Diebstahl bei der Arbeit, das zu spät Kommen oder das unerlaubte Fernbleiben von der Arbeit erwähnt.
  1. Betriebsbedingte Kündigung: Von einer betrieblich bedingten Kündigung spricht man, wenn sachliche Gründe zu einer Unternehmerentscheidung führen, die ihrerseits den Wegfall des Arbeitsplatzes des betroffenen Arbeitnehmers oder einer Mehrzahl von Arbeitsplätzen zur Folge hat. Als Beispiel hierzu sei die Betriebsstillegung erwähnt.

Jeder der einzelnen Kündigungsgründe hat für sich Voraussetzungen, die vorliegen müssen, damit die Kündigung sozial gerechtfertigt und damit wirksam ist. Gerne untersucht Rechtsanwalt Mahir Özüdoğru Ihre Kündigung auf das Vorliegen dieser Vorgaben und berät Sie im Hinblick auf die Kündigungsschutzklage.

Hausdurchsuchung / Wohnungsdurchsuchung

Wenn die Polizei vor der Tür steht, um eine Wohnungsdurchsuchung durchzuführen, sind viele Betroffene erst einmal geschockt. Kaum jemand rechnet mit einer Durchsuchung. Allerdings sind Durchsuchungen im Strafverfahren aber ein gängiges Mittel, bei vielen Delikten sind Durchsuchungen eine Standardmaßnahme der Ermittlungsbehörden, um an Beweismittel heranzukommen.

Verhalten bei einer Durchsuchung

Einige Verhaltenstipps könnten Ihnen jedoch im Falle einer Durchsuchung behilflich sein.

  • Ruhe bewahren! Sie sind nicht verpflichtet an der Durchsuchung mitzuwirken. Fragen der Polizei müssen Sie nicht beantworten. Sie dürfen die Durchsuchungsmaßnahmen allerdings auch nicht behindern, sonst können notfalls Zwangsmaßnahmen gegen Sie erfolgen.
  • Durchsuchungsbeschluss / Gefahr im Verzug: Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen. Der Beschluss enthält wichtige Informationen zu den Vorwürfen und begrenzt die Befugnisse der Polizei. Berufen sich die Beamten auf “Gefahr im Verzug”, lassen Sie sich die Gründe erläutern und notieren Sie diese.
  • Durchsuchungsprotokoll: Widersprechen Sie der Sicherstellung der einzelnen Gegenstände, geben Sie nichts freiwillig heraus. Die Beamten werden Ihnen bei der Anfertigung des Sicherstellungsprotokolls entsprechende Fragen stellen. Sie können mit dem Widerspruch zwar nicht die Mitnahme der Gegenstände verhindern, Sie erleichtern aber die spätere rechtliche Kontrolle der Maßnahmen. Dies spielt für die Beweisverwertung eine Rolle. Kontrollieren Sie die Richtigkeit, die Eindeutigkeit und die Vollständigkeit des Durchsuchungsprotokolls. Unterschreiben Sie nichts!
  • Verständigen Sie Ihren Verteidiger: Je früher sich Anwalt Mahir Özüdoğru auf Ihren Fall vorbereiten kann, desto besser. Lassen Sie keine wertvolle Zeit verstreichen. Gegebenenfalls ist es für ihn möglich während der Durchsuchung anwesend zu sein, um den rechtmäßigen Ablauf zu kontrollieren.

Bei allen Verhaltenstipps für die Durchsuchung sollten Sie immer beachten: Während der Durchsuchungsphase können Sie gegen die Maßnahme nichts tun. Es kann deshalb immer nur darum gehen, die Situation nicht zu verschlimmern und rechtswidriges Verhalten zu dokumentieren. Eine rechtliche Überprüfung der Durchsuchungsmaßnahme kann erst nach Abschluss der Wohnungsdurchsuchung erfolgen.

Ablauf eines Strafverfahrens

Jedes Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren. Hier werden Beweise gesammelt und bewertet. Die Ermittlungsbehörden versuchen den Fall sachlich zu erfassen und unterziehen ihn dann einer rechtlichen Würdigung. Es ist das Verfahrensstadium in dem die Weichen für den weiteren Verlauf gestellt werden. Unter Umständen kann es bereits jetzt sinnvoll sein bei der Arbeit der Ermittlungsbehörden mitzuwirken, um Belastungen gegen den Beschuldigten im Keim zu ersticken.

Hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen, entscheidet sie, ob das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts oder aus Opportunitätserwägungen eingestellt wird oder ob die öffentliche Klage („Anklage“) erhoben wird. Dem entspricht weitestgehend auch der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls.

Ablauf nach dem Ermittlungsverfahren

Im Anschluss an das Ermittlungsverfahren folgt das Zwischenverfahren. Diese wird durch die Erhebung der Anklage eingeleitet. Der Beschuldigte wird nunmehr nur noch als Angeschuldigter bezeichnet.

Das Gericht hat nun zu entscheiden, ob es einen hinreichenden Tatverdacht ebenfalls für gegeben hält und das Verfahren eröffnet oder einstellt.

Ablauf ab dem Hauptverfahren

Erfolgt keine Einstellung, beginnt nun das Hauptverfahren. Der Angeschuldigte wird ab sofort als Angeklagter bezeichnet. In der Hauptverhandlung erhält der Angeklagte die Möglichkeit zur Sache auszusagen oder zu schweigen. Die Staatsanwaltschaft verliest die Anklage und Beweise werden vorgetragen. Hierzu zählt vor allem die Vernehmung von Zeugen.  Der Angeklagte erhält die Möglichkeit Fragen an die Zeugen zu stellen. Zum Schluss tragen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers vor und der Angeklagte erhält das letzte Wort.

Hieran erfolgt das Urteil des Gerichts: „Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil.“ Dabei kann das Gericht den Anträgen des Staatsanwalts oder des Verteidigers entsprechen, aber auch davon abweichen. Werden gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt (Berufung oder Revision) beginnt die zweite Instanz.