Künftig sollen illegale Autorennen strafbar werden – der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Länder NRW und Hessen am 30.09.2016 angenommen. Demnach sollen beteiligte Fahrer mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden können, wenn durch das Autorennen Menschen zu Tode kommen.
Bisherige Strafbarkeit illegaler Autorennen
Illegale Autorennen können bislang nur bestraft werden, wenn infolge des Autorennens Straftaten auftreten, beispielsweise Nötigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung oder Tötung. Das Rennen als solches stellt bis dato keine Straftat dar, sondern allenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Dies scheint nicht mehr ausreichend zu sein, um illegale Autorennen abzuhalten, wie das jüngste Beispiel aus Berlin vom 01.02.2016, bei dem ein Unbeteiligter starb.
Wie sollen illegale Autorennen bestraft werden?
Der Gesetzesentwurf sieht die Einführung eines neuen § 315 d StGB vor. Demnach sollen Teilnehmer eines illegalen Straßenrennens mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre bestraft werden können. Werden Unbeteiligte oder bedeutende Sachen gefährdet, soll die Höchststrafe bei fünf Jahren liegen. Kommen auf Grund des illegalen Autorennens Personen zu Tode oder werden diese verletzt, kann die Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahre betragen. Hierdurch würde die mögliche Freiheitsstrafe bei fahrlässiger Tötung von derzeit fünf Jahren verdoppelt werden.
Siehe hierzu: Fahrlässige Tötung
Unsere Rechtsanwälte aus Neuss
Sollten Sie Täter oder Opfer eines illegalen Autorennens sein, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an unsere Anwälte Mahir Özüdogru und Marina Afonasenko, um sich über Ihre Rechte zu informieren und Akteneinsicht einzufordern. Der neue Gesetzesentwurf ist ein Signal dafür, dass Gerichte illegale Autorennen künftig noch härter bestrafen werden, da große Nachfrage in der breiten Bevölkerung hierfür besteht.