Das Bundeskabinett hat dem Bundestag einen Gesetzesentwurf vorgelegt, nach dem es künftig erlaubt werden kann Live-Übertragungen aus dem Gerichtssaal im Fernsehen auszustrahlen.
Änderungen
Seit 1964 sind Echtzeitübertragungen aus dem Gerichtssaal verboten. Dieses generelle Verbot, welches ursprünglich dazu diente Gerichtsverhandlungen nicht Teil einer Show für das breite Publikum werden zu lassen, soll nun zumindest aufgelockert werden. Künftig soll das Gericht darüber entscheiden können, ob Live-Übertragungen gestattet werden oder nicht.
Hintergrund des Gesetzesentwurfs
In einzelnen Fällen kann ein durchaus hohes und berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an der Beiwohnung von Gerichtsverhandlungen bestehen, doch reichen oftmals nicht die Kapazitäten der Gerichtssäle aus, um jeden Interessenten aufzunehmen. So beispielsweise auch im NSU – Verfahren, bei dem sogar der Presse nicht ausreichend Platz geboten werden konnte. Auf diese Weise kann das öffentliche Interesse am Ablauf und Ausgang des Verfahrens befriedigt werden.