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Strafe für Gaffer

Der Bundesrat möchte mit einem Gesetzentwurf künftig härter gegen Schaulustige vorgehen, die nach einem Unfall fotografieren und filmen statt zu helfen. Der Bundestag hat nun über die Vorlage abzustimmen.

Bisherige Gesetzeslage

Strafbar machte sich bisher, wer gem. § 113 III StGB aktiv in die Rettungsarbeiten nach einem Unfall eingriff, etwa durch tätliche Angriffe oder durch Drohung mit Gewalt.

Was soll sich ändern?

Im Interesse des Opferschutzes soll ein neuer § 115 im Strafgesetzbus eingeführt werden. Danach soll künftig mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden, wer bei Unglückfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes behindert.

Auf diese Weise könne auch „bloßes Sitzen – und Stehenbleiben“ bestraft werden. Außerdem möchte der Bundesrat die Herstellung und Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen von verstorbenen Personen unter Strafe stellen. Bisher wurde nur bestraft, wer solche Aufnahmen von lebenden Personen vornahm.