In den meisten Fällen fühlen sich Beschuldigte gezwungen auszusagen, um nicht verdächtig zu wirken. Dabei stehen Sie häufig unter dem Fragedruck der Ermittlungsbeamten und glauben, sie hätten keine Zeit zum Überlegen. Hierdurch werden jedoch oftmals Details preisgegeben, die zunächst unwichtig und harmlos wirken. Dabei sind es nicht selten genau diese Details, die das spätere Verfahren in eine bestimmte Richtung lenken, bzw. die das Ermittlungsverfahren überhaupt einleiten.
Auskunftsverweigerungsrecht
Sie sollten dringend beachten, dass sie zu keinem Zeitpunkt verpflichtet sind Angaben zur Sache zu machen. Weder gegenüber den Ermittlungsbehörden, noch gegenüber dem Gericht. Auch müssen sie keine Anhörungsfragebögen ausfüllen und zurückschicken. Lediglich Ihre Personalien müssen Sie angeben. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf dies zu keinem Verfahrenszeitpunkt gegen Sie verwendet werden.
Schränken Sie den Handlungsspielraum Ihres Strafverteidigers nicht unnötig durch Angaben ein, die Sie voreilig vorgenommen haben. Kontaktieren Sie so früh wie möglich Anwalt Mahir Özüdoğru und lassen Sie sich beraten. Nach gemeinsamer Klärung des Sachstandes und der Vereinbarung einer individuellen Taktik kann ohne Druck entschieden werden, ob Sie die Auskunft weiterhin verweigern oder Angaben zur Sache machen sollten.