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Muss ich bei Krankheit zu Hause bleiben?

Viele Arbeitnehmer beschäftigt die Frage, wie sie sich verhalten müssen, wenn sie arbeitsunfähig krank sind – muss ich bei Krankheit zu Hause bleiben? Für die meisten dürfte dabei klar sein, dass Sie während der Arbeitsunfähigkeit beispielsweise keiner Extremsportart nachgehen dürfen und es unvorteilhaft enden könnte, wenn sie beim Feiern erwischt werden. Doch wie verhält es sich mit der Frage, ob man bei Krankheit zu Hause bleiben muss und so quasi einem Hausarrest unterliegen würde?

Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Verlassen der Wohnung

Das Gesetz regelt in § 3 I EntFG die Pflicht des Arbeitgebers zur Fortzahlung des durchschnittlichen Gehalts im Falle von Arbeitsausfall durch Arbeitsunfähigkeit. Keine Aussagen trifft es bezüglich des Ausmaßes der Arbeitsunfähigkeit, da die denkbaren Fälle, in den Arbeitsunfähigkeit vorliegen könnte ins unermessliche gehen und daher nicht abschließend geregelt werden können. Der Arbeitnehmer hat im Gegenzug eine Rücksichtnahmepflicht. Dies bedeutet, dass er eine schnellstmögliche Genesung zu fördern hat, beispielsweise durch rechtzeitige Behandlung oder Schonung, und Dinge zu unterlassen hat, die diese Genesung gefährden könnten.

Vollständiger Gesetzestext auf www.gesetze-im-internet.de

 

Hier zwei anschauliche Beispiele zur Frage, ob man bei Krankheit zu Hause bleiben muss:

Beispiel 1:

Der Arbeitnehmer verletzt sich bei der Arbeit an der Schulter und wird daraufhin von seinem Arzt für arbeitsunfähig erklärt. Während der laufenden Arbeitsunfähigkeit verlässt der Arbeitnehmer das Haus und wird beim Handballspielen beobachtet. Dies kann dazu führen, dass der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung einstellt, da ein offensichtlicher Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot vorliegt.

 

Beispiel 2:

Im obigen Beispiel verlässt der Arbeitnehmer das Haus, um einen Spaziergang zu machen und Einzukaufen. Ein Verstoß liegt nicht vor, da seine Verletzung durch das Spazieren oder das Einkaufen nicht verschlimmert wird. Im Gegenteil, seine Genesung wird sogar bei frischer Luft gefördert und er erlebt wohltuende Abwechslung.

 

Sollte ich bei Krankheit zu Hause bleiben?

Wichtig sind somit die Umstände des Einzelfalls. Das reine Verlassen des Hauses oder der Wohnung stellt noch keinen Grund dar, um eine Abmahnung, eine Kündigung oder Einstellung des Entgeltfortzahlungsanspruchs zu riskieren. Nur in den seltensten Fällen ist es denkbar, dass bereits das Verlassen des Hauses eine Gefährdung der Gesundheit zur Folge haben könnte. Kranksein bedeutet daher nicht automatisch bettlägerig zu sein.

Empfehlung unseres Rechtsanwalts aus Neuss

Unser Anwalt Mahir Özüdogru aus Neuss mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht möchte den Arbeitnehmern die Sorge vor Konsequenzen durch das Verlassen der Wohnung während der Krankheitszeit nehmen. Viele Arbeitnehmer sperren sich selbst zu Hause ein, um ja keine Nachteile zu riskieren. Dabei ist es vielfach für die Gesundheit förderlich und die Ängste sind in Wirklichkeit unbegründet.

Arbeitgebern wird hingegen empfohlen Arbeitnehmern, die vermeintlich krankfeiern, nicht voreilig Abmahnungen oder Kündigungen auszusprechen, da dies einen Prozess mit hohem Niederlagenrisiko herbeiführen könnte. In diesem Fall würden Sie noch schlechter dastehen als davor. Warten Sie mit den rechtlichen Konsequenzen, bis sie handfeste Beweise dafür haben, dass der Arbeitnehmer seine Krankheit nur vortäuscht.