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Mobbing am Arbeitsplatz

Immer mehr Menschen werden bei der Arbeit Opfer von Mobbing – Attacken. Oft fühlen sich diese Menschen den Angriffen schutzlos ausgesetzt. Sie werden von den Angreifern nicht (mehr) ernst genommen, der Vorgesetzte möchte von den Vorfällen nichts mehr hören oder stellt sich ahnungslos auf die Seite des Angreifers. Dies hat zur Folge, dass sich das Mobbingopfer zusätzlichem Stress aussetzt, denn es möchte das Risiko einer Abmahnung oder einer Kündigung vermeiden und versucht daher Ärger und Frust bezüglich des Angreifers zu unterdrücken.

Wenn Sie selbst Opfer von Mobbing bei der Arbeit sein sollten oder sich als Arbeitgeber die Frage stellen, worauf Sie im Umgang mit Mobbing zu achten haben, erhalten Sie vorliegend nähere Informationen rund um das Thema Mobbing.

Sehr gerne berät Sie Rechtsanwalt Mahir Özüdoğru in einem persönlichen Erstgespräch über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin.

Was ist Mobbing?

Das Wort Mobbing stammt vom englischen Verb „to mob“ und bedeutet so viel wie „über jemanden herfallen, anpöbeln, angreifen, attackieren“.

Das LAG Thüringen definiert Mobbing wie Folgt: „Im arbeitsrechtlichen Verständnis erfasst der Begriff des „Mobbing“ fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach Art und Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte, wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen.“

Mobbing umfasst somit arbeitsrechtlich gesehen ein sehr weites Spektrum. Sicherlich lassen sich fortgesetzte tätliche Angriffe wie Schläge schnell darunter fassen. Aber auch Angriffe, die das Opfer auf psychische Art und Weise verletzen sollen, können je nach Art und Weise unter Mobbing fallen. Hierzu gehört beispielhaft die zielgerichtete und ständige Ausgrenzung des Mobbingopfers, die schon allein durch Kommunikationsverweigerung erfolgen kann.

Das Bundesarbeitsgericht, das immer weiter eine Tendenz zur härteren Bestrafung von Mobbing offenbart, definiert Mobbing daher wie Folgt: „unerwünschte Verhaltensweisen, die bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“

Häufigste Formen des Mobbings:

  • Verleumdung (Verbreitung von Unwahrheiten über das Mobbingopfer)
  • falsche Bewertung / ungerechtfertigte Kritik an der Arbeit
  • Sticheleien und Hänseleien
  • Verweigerung der Kommunikation
  • Beleidigung
  • Arbeitsbehinderung

Welche Folgen kann Mobbing für den Betroffenen haben?

Ca. 98 % der Mobbingopfer leiden unter psychischen Auswirkungen, wie Stress, Schlafstörung oder sozialen Rückzug. Etwa 20% aller Selbstmorde lassen sich auf Mobbing zurückführen, also ca. 30.000 Menschen pro Jahr.

Häufig hat Mobbing auch zur Folge, dass das Mobbingopfer arbeitsunfähig erkrankt. Jede zehnte Krankschreibung lässt sich auf eine möglicherweise mobbingbedingte Erkrankung zurückführen.

Wie kann ich mich gegen Mobbing wehren?

Menschen, die gemobbt werden, haben oft gemeinsam, dass sie sensible und rückhaltsame Wesen haben. Stress bei der Arbeit, niedrige Löhne, ständige Überstunden haben oft zur Folge, dass das Betriebsklima angespannt ist. Da bietet es sich für manche Menschen geradezu an ihre Frust an schwächeren Arbeitskollegen raus zu lassen. Diese wehren sich meistens nicht oder zu spät, was zur Folge hat, dass sie immer öfter und/oder intensiver gemobbt werden.

Sie sind als Mobbingopfer jedoch keinesfalls schutzlos ihren Angreifern ausgesetzt. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, haben Sie rechtliche Ansprüche gegen Ihre Mobber. Hierzu gehören:

  • Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung oder sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung.
  • Schmerzensgeldansprüche für Schäden, die nicht vermögensrechtlicher Art sind.
  • Anspruch auf Widerruf und Unterlassung.

Außerdem können Sie den Mobbern unter Umständen mit der Erstattung einer Strafanzeige drohen, z.B. wegen Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung oder übler Nachrede und Verleumdung. Hiervon abgesehen kann es für den Mobber auch arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung geben.

In vielen Fällen kann ein anwaltliches Schreiben mit ernstem Ton, das für den Mobber die oben genannten Folgen weiterer Angriffe aufzeigt, dafür sorgen, dass die mobbende Person zur Vermeidung der drohenden Konsequenzen davon absieht, das Opfer weiter anzugreifen.

Haben gemobbte Personen auch Ansprüche gegen ihren Arbeitgeber?

Nicht nur gegen den Mobber, sondern auch gegenüber dem Arbeitgeber können Schadensersatzansprüche entstehen. Im Rahmen seiner nebenvertraglichen Fürsorgepflicht muss der Arbeitgeber nämlich dafür Sorge tragen, dass betrieblich verursachter Schaden von seinen Arbeitnehmern fernzuhalten ist.

Hat der Arbeitgeber daher Kenntnis von den Mobbingaktionen und unternimmt nichts (z.B. Abmahnung des Mobbers, Versetzung oder Kündigung) hiergegen, macht er sich schadensersatzpflichtig. Außerdem haftet der Arbeitgeber auch für Schäden, die durch seine Arbeitnehmer verursacht worden sind (Haftung für Erfüllungsgehilfen). Daher ist es besonders auch im Interesse des Arbeitgebers Mobbing zu unterbinden. Nicht zuletzt stellt ein mobbingbedingter Arbeitsausfall ebenfalls eine nicht unerhebliche Gewinneinbuße für den Arbeitgeber dar.

Haben Sie als Arbeitgeber ein Mal erfahren, dass einer Ihrer Arbeitnehmer gemobbt wird, sind Sie verpflichtet zu handeln – und zwar möglichst schnell! Rechtsanwalt Mahir Özüdoğru berät Sie gerne bezüglich Ihrer rechtlichen wie praktikablen Möglichkeiten um einen unter Umständen kostspieligen und risikoreichen Schadensersatzprozess zu vermeiden.

Zusammfassung zu Mobbing

Mobbing ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann je nach Dauer und Intensität weitreichende Folgen für das Opfer haben. Sie stehen als gemobbte Person jedoch nicht schutzlos da, sondern haben einige Möglichkeiten den Angriff zu unterbinden.

Mit Anwalt Mahir Özüdoğru steht Ihnen ein starker Partner zur Verfügung, der Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Mobbing hilft und Sie selbstbewusst und gerne vertritt.