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Krankheit im Urlaub

Sommer, Sonne, Strand und Meer – nichts käme jetzt ungünstiger als eine Krankheit, die den wohlverdienten und langersehnten Urlaub verderben könnte.

Rechtlich gesehen bedeutet Urlaub die Freistellung von der Erbringung der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Lohns zum Zweck der Erholung. Was gilt aber, wenn ein Mitarbeiter sich im Urlaub nicht erholen kann, weil er während dieser Zeit krank geworden ist? Was ist in diesen Fällen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtig?

Welche Folgen entstehen wenn man im Urlaub krank wird?

Erkrankt der Arbeitnehmer vor Beginn des Urlaubs und kann diesen deshalb nicht antreten, ist der Urlaub nicht verbraucht, sondern muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer neu festgelegt werden

Bei einer Erkrankung während des Urlaubs, werden die durch die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet!

Festgehalten ist dies gesetzlich in § 9 BUrlG: “ Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.“

Wie verhalte ich mich richtig bei Krankheit im Urlaub?

Trauern Sie Ihrem Urlaub nicht nach, sondern lassen Sie sich die Arbeitsunfähigkeit noch am Urlaubsort bescheinigen und benachrichtigen Sie Ihren Arbeitgeber hierüber, notfalls auch telefonisch oder per Mail.

Achtung! Sie dürfen jedoch Ihren Urlaub nicht eigenhändig verlängern, sondern müssen die neue Urlaubsplanung mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen. Ansonsten besteht die Gefahr einer Abmahnung bzw. Kündigung.

Auch wenn folglich eine solide gesetzliche Absicherung besteht, wünscht Ihnen die Kanzlei Özüdoğru einen erholsamen und krankheitsfreien Urlaub