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Kosten im Arbeitsrecht – was kann mir helfen?

Kosten im Arbeitsrecht - was kann mir helfen?

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Die Bundesagentur für Arbeit hat bekannt gegeben, dass die Zahl der Arbeitslosen im Januar 2021 um circa 200.000 gestiegen ist. Zugleich erfahren wir von Unternehmen wie UPS und Commerzbank das ein großer Stellenabbau im Stile von zehntausenden Arbeitnehmern geplant ist. Von Kündigungen betroffenen Arbeitnehmern bleibt letztendlich nur die Möglichkeit selbst oder über einen Anwalt Kündigungsschutzklage bei den Arbeitsgerichten zu erheben.

Doch welche Kosten haben Sie hierbei zu erwarten und welche Rolle spielen Rechtsschutzversicherungen dabei?

Sobald sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, verbleibt Ihnen nach § 4 KSchG nur eine Frist von drei Wochen um dagegen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Wird die Klage nicht innerhalb dieser Frist erhoben, wird die Kündigung von Gesetzes wegen als wirksam fingiert.

Das Gesetz schreibt Ihnen in diesen Fällen zwar kein Anwaltszwang vor allerdings steht es Ihnen natürlich frei einen Anwalt in dieser Sache zu beauftragen was sinnvoll und empfehlenswert sein kann da dieser über erarbeitete Kenntnisse und Erfahrungen im Arbeitsrecht verfügt und Sie daher bestens vertreten können sollte.

Sie sollten sich jedoch bereits im Vorfeld darüber im Klaren sein, dass die Beauftragung mit Kosten verbunden ist und es ist daher sinnvoll sich bereits vorab mit der Höhe der Kosten auseinanderzusetzen. Sofern sie mit ihrem Anwalt keine Vergütungsvereinbarung getroffen haben gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Darin wird geregelt, dass die Gebühren der Anwälte abhängig sind vom Streitwert der Angelegenheit. Einfach formuliert bedeutet dies, dass je wichtiger die Angelegenheit für den Mandanten ist, desto höher ist der Streitwert in der Regel.

Für die Bestimmung des Streitwertes im Kündigungsschutzverfahren wird das Bruttomonatsgehalt herangezogen. Dabei gehen die Arbeitsgerichte zurzeit einheitlich davon aus, dass in Kündigungsschutzverfahren drei Bruttomonatsgehälter herangezogen werden müssen, um den Streitwert zu bestimmen. Je mehr eine Person also brutto im Monat verdient, desto höher ist am Ende der Streitwert und desto höher fallen die Anwaltsgebühren aus.

Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise 4000 EUR brutto im Monat verdient, wird dieser Betrag mit dem Faktor drei multipliziert so dass wir zu einem Streitwert von insgesamt 12.000 EUR kommen. Ausgehend von diesem Streitwert, also 12.000 EUR, würden sich die anwaltlichen Kosten vor Gericht auf zirka 2000 EUR brutto, also inklusive Mehrwertsteuer, belaufen. Kommt es hingegen vor Gericht auch noch zu einer Einigung, was übrigens meistens der Fall ist, dann können diese Kosten schnell auf zirka 3000 EUR ansteigen, vor allem, wenn vor Gericht auch noch z.B. eine Einigung über ein Arbeitszeugnis stattfindet.

In arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz, gilt darüber hinaus gegenüber übrigen zivilrechtlichen Verfahren die Besonderheit, dass jeder seine anwaltlichen Koten selber zu tragen hat, völlig unabhängig davon, ob er das Gerichtsverfahren gewinnt oder verliert. Egal ob sie das Verfahren gegen ihren Arbeitgeber (oder Arbeitnehmer, falls Sie Arbeitgeber sind) also gewinnen, Sie werden in jedem Fall ihre eigenen Anwaltskosten in Höhe von circa zwei bis dreitausend EUR bei dem erwähnten Bruttomonatsgehalt zahlen müssen.

Wie können diese Kosten aufgefangen werden? Sofern die wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen, könnte ein Prozesskostenhilfeantrag herangezogen werden. Sofern die Prozesskostenhilfe bewilligt wird, sollten Sie jedoch beachten, dass es sich dabei nicht um geschenktes Geld seitens der Gerichtskasse handelt, vielmehr müssen Sie es dem Gericht von sich aus mitteilen, sollte bei Ihnen eine relevante Vermögensveränderung eintreten. Je nach Veränderung Ihrer wirtschaftlichen Lage, könnte es sein, dass Sie dem Gericht die voraus gezahlten Anwaltskosten entweder ganz oder in Raten zurückzahlen müssen.

Sinnvoller ist es daher viel mehr rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Kündigungen im Arbeitsrecht stellen in der Regel abgedeckte Schadensfälle dar.

Die oben erwähnten Anwaltskosten würden daher in der Regel von Ihrer Versicherung übernommen werden. Beachtet werden sollte jedoch, dass die meisten Rechtsschutzversicherungen Wartezeiten von grundsätzlich drei Monaten haben. Die Rechtsschutzversicherung greift in diesen Fällen erst dann, wenn die Wartezeit abgelaufen ist. Sofern Sie also angesichts der aktuellen Lage mit den Gedanken spielen sollten eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, sollten sie die erwähnte Wartezeit nicht außer Acht lassen.