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Kein Gehalt ohne Impfung – Zahnarzt aus Bayern droht Arbeitnehmern

Kein Gehalt ohne Impfung?

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Ein Zahnarzt aus Bayern droht seinen Arbeitnehmern damit die Gehälter einzubehalten, falls sich diese nicht gegen Corona impfen lassen. Darf er das überhaupt und welche Folgen drohen dem Arbeitgeber oder den Arbeitnehmern?

Der Arbeitsvertrag, der als Grundlage dafür dienen könnte eine derartige Impfung durchzusetzen, reicht nicht aus. Eine Regelung dieser Art im Arbeitsvertrag wäre überraschend für den Arbeitnehmer und würde diesen unangemessen benachteiligen, weshalb ein Verstoß gegen die Schutzvorschriften im AGB vorläge.

Ob sich ein Arbeitnehmer, also eine Person impfen lässt oder nicht, hängt weiterhin von dessen Entscheidungsfreiheit ab, solange es keine gesetzliche Impfpflicht gibt. Aufgrund dessen kann der Arbeitgeber auch weder eine Abmahnung aussprechen, noch das Gehalt einbehalten, falls der Arbeitnehmer sich nicht damit einverstanden erklärt, sich impfen zu lassen.

Ob es überhaupt zu einer gesetzlichen Impflicht kommen wird ist höchst fragwürdig. Bei allen Vorteilen, die dafürsprechen könnten, handelt es sich nämlich immerhin um einen immensen Eingriff in die Grundrechte jeder einzelnen Person. In meinen Augen wäre ein derartiges Gesetz daher nicht verhältnismäßig und verfassungswidrig.

Sollten Arbeitgeber dennoch Gehälter einbehalten, wenn sich Arbeitnehmer nicht impfen lassen dann machen sie sich schadensersatzpflichtig, denn der Arbeitnehmer der kein Gehalt bekommt, muss schließlich weiterhin seine Rechnungen, seine Miete oder auch seinen Kredit abbezahlen. Wenn der Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage ist diese Forderungen zu erfüllen, weil der Arbeitgeber das Gehalt eingestellt hat, dann kann er Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen.