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Ist die Kündigung während der Krankheit erlaubt?

Ist die Kündigung während der Krankheit erlaubt?

Kann mein Arbeitgeber mir während der Krankheit eine Kündigung aussprechen oder muss er nicht etwa warten, bis ich wieder gesund bin bevor er das macht?

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Kann mein Arbeitgeber mir während der Krankheit eine Kündigung aussprechen? Oder muss er nicht abwarten, bis ich wieder gesund bin, bevor er das tut?

Bei dieser Frage handelt es sich wahrschenlich um einen der ältesten und am weitesten verbreiten Mythen im Arbeitsrecht. Dabei lässt sich die Frage, ob man auch während der laufenden Krankheit, also Arbeitsunfähigkeit, gekündigt werden kann, sehr schnell und einfach beantworten: Ja, der Arbeitgeber kann definitiv auch während der Krankheit kündigen.  Die Kündigung wegen der Krankheit stellt sogar einen der häufigsten Gründe in der Praxis dar.

Vielleicht ist dieser Mythos entstanden, weil es viele Arbeitnehmer als ungerecht empfinden, wenn sie eine Kündigung erhalten, während sie krank im Bett liegen und bspw. Fieber haben. Wenn dann noch die Kündigung on top kommt, fragt man sich schneller: darf der Arbeitgeber das überhaupt, der weiß doch genau, dass ich krank bin. Vielleicht ist dieser Rechtsirrtum aber auch daraus entstanden, dass in anderen Ländern andere Sitten und Gesetze gelten und es dort jedenfalls verboten sein kann, eine Kündigung während der Krankheit auszusprechen. In Deutschland gilt jedoch klipp und klar die Regel: Alles was nicht gegen ein Gesetz verstößt und damit nicht verboten ist, ist erlaubt. Und es gibt kein Gesetz, dass Kündigungen während der Krankheit verbietet, weshalb es automatisch erlaubt ist, dies zu tun. Natürlich wäre es an dieser Stelle möglich Konstellationen aufzuzählen, in denen Ausnahmen zumindest theoretisch denkbar wären aber dies würde den Rahmen dieses kurz gemeinten Beitrags sprengen und nur für weitere Verwirrungen sorgen.

Stellen Sie sich doch einmal den umgekehrten Fall vor; dann könnte ein Arbeitnehmer, der bereits erahnt, dass er eine Kündigung erhalten wird, in die Arbeitsunfähigkeit flüchten indem er seine Krankschreibungen bei seinen Ärzten notfalls erschwindelt und sie seinem Arbeitgeber vorlegt. Ich persönlich glaube jedenfalls nicht, dass eine derartige Gesetzeslage nicht von dem ein oder anderen Arbeitnehmer ausgenutzt werden würde.

Also zusammenfassend und mit aller Deutlichkeit nochmal: Ja, Ihr Arbeitsverhältnis kann auch während der laufenden Krankheit gekündigt werden.