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Das alleinige Halten des Handys am Steuer ist erlaubt

Das OLG Celle urteilte über das Verbot von Mobiltelefonen während der Autofahrt.

Ein Fahrer dürfe, ohne gegen das Handyverbot zu verstoßen, sein Mobiltelefon in der Hand halten.

–  OLG Celle, Beschluss vom 07.02.2019; Az.: 3 Ss (OWi) 8/19 

Die dem Urteil des OLG Celle zugrundeliegende Fallkonstellation

Ein Autofahrer wurde während der Fahrt auf einer Straße innerorts angehalten. Die Beamten, welche auf Polizeistreife waren, hatten diesen mit einem Mobiltelefon in seiner Hand am Steuer des Fahrzeugs gesehen. Dem Fahrer wurde ein Bußgeldbescheid von 100 Euro erlassen, gegen welchen er Einspruch einlegte. Schließlich habe er, so der Kläger, das Handy nicht benutzt sondern lediglich gehalten.

Das Urteil des OLG Celle : Alleiniges Halten des Handys ist erlaubt

Das Handyverbot am Steuer ist gesetzlich in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Die in diesem Fall maßgebliche Norm ist § 23 Abs. 1a StVO, welche vom Amtsgericht der ersten Instanz anders ausgelegt als vom OLG Celle. Während ersteres durch das Aufnehmen eines elektronischen Geräts einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1 a StVO begründete, erklärte das OLG Celle das Halten des Mobiltelefon für erlaubt und zulässig.

Die Norm regle, unter welchem Umständen die Benutzung eines elektronischen Geräts während der Fahrt nicht erlaubt sei und verbiete die Handynutzung aus diesem Zweck. Falls das Element der Benutzung fehle, so das OLG Celle, unterfalle das alleinige Halten nicht dem Verbot. Um gegen die Norm zu verstoßen, müsse der Gebrauch einer Bedienfunktion des Geräts vorliegen.

Andere Entscheidungen in ähnlichen Fällen 

Nach einer ähnlichen Entscheidung des OLG Hamm ist die Handynutzung auch dann verboten, wenn sich in dem Gerät keine SIM-Karte befindet. Der Fahrer hatte auch in diesem Fall das Handy in der Hand, spielte jedoch zusätzlich Musik ab.  Das OLG Hamm erklärte, es komme nicht darauf an, ob eine SIM-Karte vorhanden sei oder nicht. Vielmehr sei ausschlaggebend, dass der Fahrer sein Handy nutze.

Nach einer anderen Entscheidung des AG Landshut im Jahr 2017 ist es erlaubt, das Mobiltelefon während der Fahrt aufzunehmen, um es im Fahrzeug in eine Ladeschale zu stecken.

Sowohl diese beiden Entscheidungen als auch das Urteil des OLG Celle verdeutlichen, dass vor allem die Nutzung des Mobiltelefon ausschlaggebend ist. Ein Fahrer, der sich am Steuer nicht an den Nutzungsmöglichkeiten des Handy bedient, sondern es lediglich in der Hand hält oder anders platziert, hat nach Rechtsprechung keine Strafe zu befürchten.