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Führerscheinentzug bei wiederholtem Falschparken

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 23.10.2016 kann es zu einem Führerscheinentzug bei wiederholtem Falschparken kommen, da sich der Falschparker durch sein besonders hartnäckiges Verhalten als ungeeignet erweisen würde.

 -VG Berlin vom 23.10.2016 Akz. 11 K L 432.16-

83 Parkverstöße in zwei Jahren

Zwischen Januar 2014 und Januar 2016 waren mit einem auf den Antragsteller zugelassenen Fahrzeug insgesamt 88 Verkehrsordnungswidrigkeiten – davon 83 Parkverstöße – begangen worden. Daraufhin die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem der Falschparker einer Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens über seine Fahreignung nicht nachgekommen war.

Hartnäckigen Falschparkern fehle die Fahreignung

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts kann eine Fahrerlaubnis nicht nur bei Eintragungen im Verkehrszentralregister, sondern auch demjenigen entzogen werden, der sich aus anderen Gründen als ungeeignet erwiesen hat. Verstöße gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs seien für die Beurteilung der Fahreignung relevant, wenn der Verkehrsteilnehmer offensichtlich nicht willens sei, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffenen Ordnungsvorschriften einzuhalten, sondern diese hartnäckig missachte. Soweit der Antragsteller zum Teil behauptet habe, seine Frau habe die Verstöße begangen, müsse er sich dies zurechnen lassen. Denn wenn er nichts gegen Verkehrsverstöße von Personen unternehme, die sein Fahrzeug mit seiner Billigung benutzten, liege auch hierin ein charakterlicher Mangel, der ihn selbst als ungeeigneten Verkehrsteilnehmer ausweise. Der Führerscheinentzug durch wiederholtes Falschparken sei daher rechtmäßig.

Empfehlung unserer Anwälte aus Neuss

Es handelt sich nicht um ein richtungsweisendes neues Urteil, der Führerscheinentzug durch wiederholtes Falschparken wird bereits seit mehreren Jahren praktiziert, auch wenn er selten vorkommt. Keinesfalls haben Autofahrer bei mehrfachen Verstößen gegen die Parkregeln sofort mit einem Führerscheinentzug zu rechnen. Das Urteil bezieht sich vielmehr auf krasse Fälle hartnäckigen Falschparkens. Gleichwohl erinnert dieses Urteil daran, dass der Führerschein auch aus unüblichen Gründen entzogen werden kann.
Beachten Sie bitte, dass Argumente für das Verhalten vorliegen und in jedem Einzelfall anders ausfallen können. Deshalb sollten Sie einen Führerscheinentzug nicht einfach hinnehmen und einen Anwalt Ihrer Wahl frühzeitig einbeziehen, so dass keine Fristversäumnis stattfinden kann. Gerne berät Sie unsere Rechtsanwältin im Verkehrsrecht, Frau Marina Afonasenko.