Wenn die Polizei vor der Tür steht, um eine Wohnungsdurchsuchung durchzuführen, sind viele Betroffene erst einmal geschockt. Kaum jemand rechnet mit einer Durchsuchung. Allerdings sind Durchsuchungen im Strafverfahren aber ein gängiges Mittel, bei vielen Delikten sind Durchsuchungen eine Standardmaßnahme der Ermittlungsbehörden, um an Beweismittel heranzukommen.
Verhalten bei einer Durchsuchung
Einige Verhaltenstipps könnten Ihnen jedoch im Falle einer Durchsuchung behilflich sein.
- Ruhe bewahren! Sie sind nicht verpflichtet an der Durchsuchung mitzuwirken. Fragen der Polizei müssen Sie nicht beantworten. Sie dürfen die Durchsuchungsmaßnahmen allerdings auch nicht behindern, sonst können notfalls Zwangsmaßnahmen gegen Sie erfolgen.
- Durchsuchungsbeschluss / Gefahr im Verzug: Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen. Der Beschluss enthält wichtige Informationen zu den Vorwürfen und begrenzt die Befugnisse der Polizei. Berufen sich die Beamten auf “Gefahr im Verzug”, lassen Sie sich die Gründe erläutern und notieren Sie diese.
- Durchsuchungsprotokoll: Widersprechen Sie der Sicherstellung der einzelnen Gegenstände, geben Sie nichts freiwillig heraus. Die Beamten werden Ihnen bei der Anfertigung des Sicherstellungsprotokolls entsprechende Fragen stellen. Sie können mit dem Widerspruch zwar nicht die Mitnahme der Gegenstände verhindern, Sie erleichtern aber die spätere rechtliche Kontrolle der Maßnahmen. Dies spielt für die Beweisverwertung eine Rolle. Kontrollieren Sie die Richtigkeit, die Eindeutigkeit und die Vollständigkeit des Durchsuchungsprotokolls. Unterschreiben Sie nichts!
- Verständigen Sie Ihren Verteidiger: Je früher sich Anwalt Mahir Özüdoğru auf Ihren Fall vorbereiten kann, desto besser. Lassen Sie keine wertvolle Zeit verstreichen. Gegebenenfalls ist es für ihn möglich während der Durchsuchung anwesend zu sein, um den rechtmäßigen Ablauf zu kontrollieren.
Bei allen Verhaltenstipps für die Durchsuchung sollten Sie immer beachten: Während der Durchsuchungsphase können Sie gegen die Maßnahme nichts tun. Es kann deshalb immer nur darum gehen, die Situation nicht zu verschlimmern und rechtswidriges Verhalten zu dokumentieren. Eine rechtliche Überprüfung der Durchsuchungsmaßnahme kann erst nach Abschluss der Wohnungsdurchsuchung erfolgen.