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Ob Blitzer-Apps legal sind und verwendet werden dürfen

Blitzer-Apps erfreuen sich zunehmender Beliebtheit und machen den Fahrer durch ein GPS-System auf Radargeräte aufmerksam. Durch die vorzeitige Warnung, mittels Tonsignal oder Bildanzeige, hält sich der Fahrer rechtzeitig an die Geschwindigkeitsbegrenzung und kann beispielsweise Bußgeldern entgehen. Nach bisheriger Rechtsprechung ist die Nutzung einer solchen App nicht gestattet. Eine letztinstanzliche Entscheidung steht noch aus.

Blitzer-Apps werden immer beliebter

Mit Hilfe von über 4.000 stationären Radargeräten werden jährlich Autofahrer ermittelt, die sich nicht an die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen nach § 3 StVO halten. Bei Verstoß drohen je nach Höhe der Überschreitung Bußgelder, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall ein Fahrverbot. Um all dem zu entgehen, bieten sich Blitzer-Apps an, die Fahrer rechtzeitig auf Radargeräte aufmerksam machen und größtenteils kostenlos installiert werden können. Durch ständige Aktualisierung erfassen die Apps zudem neu platzierte Blitzer und orten diese durch GPS-Systeme. Die Nutzung eines solchen Anwendungsprogramms ist nach bisheriger Rechtsprechung jedoch nicht erlaubt.

Durch die Nutzung kann sich ein Autofahrer strafbar machen

Während eine letztinstanzliche Entscheidung über die Blitzer-Apps bisher aussteht, entschieden das OLG Celle und das OLG Rostock auf Grundlage des § 23 Abs.1c StVO über die Illegalität von Blitzer-Apps. Nach §23 Abs.1c StVO darf ein Fahrzeugführer keine technischen Geräte betreiben oder betriebsbereit mitführen, die der Anzeige oder dem Stören von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen dienen. Folglich ist das Mitführen eines derartigen Anwendungsprogramms während der Fahrt nicht gestattet. Die alleinige Installation auf das Smartphones hingegen ist nicht verboten. Es ist somit erlaubt, sich vor der Autofahrt mit Hilfe der Blitzer-App über Standpunkte von Radargeräten zu erkundigen. Lediglich während der Autofahrt darf das Gerät mit der Applikation nicht mitgeführt werden. Andernfalls könnten Bußgelder in Höhe von 75 Euro und bis zu vier Punkte in Flensburg drohen. Fraglich ist, ob das Verbot auch für den Beifahrer gilt. Da sich der Gesetzgeber konkret auf den Fahrzeugfahrer bezieht, dürfte den Fahrer bei Verwendung der App durch den Beifahrer keine Schuld treffen. Der Beifahrer sollte den Fahrer dennoch nicht vor Blitzern warnen.

In einigen EU-Ländern sind Blitzer-Apps erlaubt

Während in einigen Ländern der EU die Verwendung von Blitzer-Apps während der Fahrt gestattet ist, gilt in anderen Ländern dieselbe Rechtsprechung wie in Deutschland. In Belgien, Frankreich, Luxemburg und Spanien dürfen sowohl Apps als auch Navigationsgeräte mit Warnfunktion vor fest installierten Radargeräten während der Fahrt vom Fahrer genutzt werden. Länder wie Finnland und die Niederlande hingegen folgen derselben Rechtsprechung wie das OLG Celle und Rostock. Ob sich die deutsche Rechtsprechung künftig durch ein mögliches letztinstanzliches Urteil ändern könnte, bleibt ungewiss.