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Arbeitsrechtliche Neuregelungen 2020/2021

Arbeitsrecht, Neuregelungen, 2020/2021

Neuerungen für Unternehmer 

Kurzarbeitergeld bis 2021

Die Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld wurden verlängert und gelten über das Jahresende hinaus. Bezweckt wird, Unternehmern und Beschäftigten mehr Sicherheit zu gewährleisten. So wird ab dem vierten Bezugsmonat das Kurzarbeitergeld von 60 % auf 70 % erhöht, für Berufstätige mit Kindern von 67 auf 77 %, ab dem siebten Monat Kurzarbeit auf 80% bzw. 87 % des Monatslohns. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bleiben auch im Jahr 2021 steuerfrei.

Corona-Bonus weiterhin steuerlich begünstigt 

Wer als Arbeitgeber im Rahmen der Coronakrise den Beschäftigten einen Bonus zahlt, genießt auch in diesem Jahr steuerliche Begünstigung. Die Frist für die Zahlung des Bonus wurde vom 31.12.2020 bis zum 30.6.2021 verlängert. Die Steuerbefreiung ist jedoch insgesamt nur einmal möglich.

Mehrwertsteuer steigt erneut auf 19%

Die temporär von 19 % auf 16 % gesenkte Mehrwertsteuer läuft zum 1.1.2021 aus. Sofern auf einen Auftrag aus dem Jahr 2020 Anzahlungen angenommen wurden, sind diese nach dem alten Satz von 16% zu versteuern. Falls die Schlussrechnung 2021 erfolgte, sind die Zahlungen nach dem erhöhten Steuersatz zu versteuern.

Überbrückungshilfe III

Ab dem 1.1.2021 gilt die Überbrückungshilfe III, welches zunächst bis Ende Juni 2021 läuft. Bezweckt wird, Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Rahmen der Pandemie einstellen oder einschränken mussten, finanziell zu unterstützen. Anspruchsberechtigt sind Unternehmen, die seit dem 16.12.2020 von dem harten Lockdown betroffen sind. Die Überbrückungshilfe orientiert sich bei der Bemessung der Höhe der Zahlungen nicht an dem Umsatz, sondern ausschließlich an den Betriebskosten und wird als Vorschuss ausgezahlt.

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung weiterhin möglich

Auch in diesem Jahr besteht der Anspruch auf vereinfachten Zugang zur Grundsicherung im Falle pandemiebedingter Not fort. Diese Regelung wurde bis zum 31.3.2021 verlängert und soll insbesondere Kleinunternehmen unterstützen.

Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen in der Fleischindustrie

Durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz sollen künftig sichere und geordnete Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie gewährleistet werden. So ist die Leiharbeit ab dem 1.4.2021 in weiten Bereichen der Schlachtereien nicht mehr erlaubt. Des Weiteren sind ab dem 1.1.2021 Werkverträge und ab dem 1.4.2021 die Zeitarbeit verboten. Schlachtungen dürfen nur noch vom Stammpersonal durchgeführt werden.

Von obigen Neuregelungen und Verboten sind Fleischerhandwerke mit Betrieben von weniger als 50 Beschäftigten ausgenommen. Eine andere Ausnahme sieht ferner vor, dass auf Grundlage eines Tarifvertrages Auftragsspitzen in der Fleischverarbeitung durch Leiharbeit aufgefangen werden dürfen, dies jedoch nur unter strengen Auflagen und befristet auf maximal drei Jahre. Zudem müssen Arbeitgeber in der Fleischindustrie, mit Ausnahme des Fleischerhandwerks, zu Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit ihrer Belegschaft künftig elektronisch aufzeichnen.

Neuerungen für Arbeitnehmer 

Höherer Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn wird erhöht und steigt zum 1. Januar 2021 von 9,35 Euro auf 9,50 Euro, ab 1.7.2021 auf 9,60 Euro, ab dem 1.1.2022 auf 9,82 Euro und ab dem 1.7.2022 auf 10,45 Euro. Mit der Anhebung des Mindestlohns reduziert sich die erlaubte monatliche Arbeitszeit für Minijobs von im Jahresschnitt bisher 48 Stunden pro Monat auf ca. 47 Stunden im Monat.

Entlastung für Pendler 

Pendler werden ab dem 1.1.2021 entlastet. Die Entfernungspauschale wird ab dem 21. km um fünf Cent auf 35 Cent angehoben. Für Geringverdienende, die nicht der Steuerpflicht unterliegen, hat der Gesetzgeber eine Mobilitätsprämie eingeführt, dies in Höhe von 14 % der neuen Entfernungspauschale.

Bessere Entlohnung für Pflegekräfte

Der Mindestlohn in der Pflege steigt für qualifizierte Pflegehilfskräfte ab 1.4.2021 auf 12,50 Euro West und 12,20 Euro Ost und ab 1.4.2022 auf einheitlich 13,20 Euro Ost und West, für qualifizierte Pflegekräfte ab 1.7.2021 auf 15 Euro, ab 1.4.2022 auf 15,40 Euro. Außerdem erhalten Pflegekräfte künftig mehr Urlaub (+ 6 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche).